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Achtung! seit 22. Februar 2018 sind geeichte Stromzähler Pflicht!

Sanierungsservice Küpper GmbH:
Jetzt ist es amtlich!

21.04.2017:

Flachdach-Leckortung heute in Wuppertal Fast der komplette Folienanschluss ans Mauerwerk undicht. Wandanschlussschiene zum Mauerwerk liegt nicht an. Silikonnaht gezogen (auch undicht). Darüber tritt Schlagregen über die Undichtigkeiten und die Fassade in die Dachhaut.

Jan Rabe bietet kostenloses Abpumpen überfluteter Häuser an

3. August 2017 von 

Jan Rabe kommt und pumpt kostenlos Häuser und Keller leer. Foto: Jan Rabe

Landkreis. Knapp eine Woche ist es her, dass das Hochwasser weite Teile des Landkreises überflutet hat. Und noch heute stehen viele Hausbesitzer vor ihren überfluteten Kellern und Grundstücken. Für alle, die noch Hilfe beim Abpumpen brauchen, bietet nun Jan Rabe kostenlos seine Dienste an.

Schon während der Hochwasserphase teilte Jan Rabe in den sozialen Netzwerken mit, dass er den Betroffenen des Hochwassers seine Hilfe anbietet. Er hat aufgrund seines Berufes noch einige Wasserpumpen vorrätig, mit denen er gerne anrücken würde. Kostenlos, versichert er. „Die Leute brauchen sich einfach nur bei mir melden und ich komme vorbei. Mein Angebot richtet sich aber nur an die Betroffenen, die nicht versichert sind. Ich habe mich bereits an die einzelnen Kommunen gewandt und auch auf Facebook meine Hilfe angeboten. Bisher war die Nachfrage allerdings nicht besonders groß“, so Rabe. 

Wer also noch immer Wasser im Keller oder im Haus hat, darf sich gerne bei Jan Rabe unter der Rufnummer 0151 72301607 melden. Er würde Haushalte im gesamten Landkreis Wolfenbüttel anfahren. 

Artikel unter:regionalwolfenbuettel

Webseite von Jan Rabe

Die schnelle & saubere Lösung bei einem Wasserschaden z.B.in Hamburg, Düsseldorf, Remscheid, Leverkusen, Köln

Im Schadennetzwerk finden Sie Ihren Soforthelfern für die Sanierung von Wasserschäden. Mit dem Schadennetzwerk-Komplettservice erhalten Sie eine professionelle Schadensaufnahme, eine lückenlose Dokumentation Ihres Wasserschadens und wir kümmern uns um alle notwendigen Schritte, damit die Wasserschadenbeseitigung schnellstmöglich abgeschlossen ist. So können Sie schnell wieder entspannt in Ihrem zu Hause wohnen.


1
Telefonische Erstberatung bei Wasserschäden und feuchten Wänden

Unser Soforthelfer-Team bietet Ihnen in einem persönlichen Gespräch alle wichtigen Informationen, wie Lösungsvorschläge für die Beseitigung Ihres Wasserschadens.. Die Kosten der Erstberatung werden bei Durchführung der Arbeiten angerechnet.


2
Schadenbesichtigung Vor-Ort (so schnell wie möglich)

Im Schadenfall wird einer unserer Soforthelfer umgehend informiert, der den Wasserschaden besichtigt und Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag erstellt.


3
Professionelle Rohrbruchortung bei feuchten Wänden

Durch den Einsatz modernster Messgeräte lokalisieren unsere geschulte Soforthelfer den verdeckten Rohrbruch in der feuchten Wand. Dadurch werden größere Wasserschäden und Schmmel vermieden.


4
Trocknung des Wasserschadens bzw. der feuchten Wände

Nach der Ursachenbehebung des Wasserschadens, trocknen wir alle Bereiche die durch den Wasserschaden im Haus oder Ihrer Wohnung betroffen sind Neueste Trocknungstechnik kommt zum Einsatz.


5
Sanierung des Wasserschadens

Unsere Soforthelfer führen alle notwendigen Arbeiten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes durch. Sie haben während der gesamten Sanierung einen persönlichen Ansprechpartner.


6
Kommunikation und Abwicklung mit der Versicherung

Auf Wunsch übernehmen wir die Gesamtabwicklung mit der Versicherung.

Unwetter - Keller steht unter Wasser, was tun, wer haftet?

Sofort den Vermieter oder seine Hausverwaltung informieren, dass durch das Unwetter der Keller unter Wasser steht. Da es in solchen Fällen recht schnell gehen muss, kann man einfach auf das Telefon, die SMS, die eMail, das FAX zurückgreifen. Die schnelle Information ist extrem wichtig, damit der Vermieter sich sofort um den Schaden und die Beseitigung kümmert, dient damit auch dazu, dass ein Schaden gering gehalten werden kann.

 

 

Keller unter Wasser - Was ist, wenn man seinen Vermieter nicht erreicht?

Das ist ein Problem, weil man so als Mieter selbst gefordert wird. Bis die Feuerwehr oder eine Firma in solch einer Situation einen Keller auspumpt, kann das dauern. 

Jetzt müssen Sie versuchen, den Schaden gering zu halten: 

 

  • Wichtige und wertvolle Dinge gleich aus dem Keller holen, auch z.B. die Feuerwehr informieren, dass der Keller leer gepumpt werden soll. Nicht vergessen, dass Sie den Schaden dokumentieren, z.B. Fotos machen, Nachbarn als Zeugen hinzuholen. 

 

Wenn Sie durch Ihr Handeln den Schaden gering halten, vielleicht sogar die Möglichkeit haben, den Keller selbst auszupumpen, dann handeln Sie nicht nur in Ihrem Sinn, sondern auch zu Gunsten des Vermieters. Hierfür kommt dann durchaus ein Ersatz Ihrer Aufwendungen in Frage, den der Vermieter zahlen sollte.

 

 

Wie ist das mit der Haftung, wer haftet nach einem Unwetter für welchen Schaden?

 

 

  • Wenn es um die Wiederherstellung der Substanz und die entstehenden Kosten geht, der Keller erst dadurch wieder nutzbar wird, dann ist für alle diese Maßnahmen, wie den Keller auspumpen, Kellerwände trocknen, Schlamm und Schmutz beseitigen, Trocknungsgeräte aufstellen, der Vermieter gefordert.
  • Sind Ihre Sachen, Hausrat beschädigt worden, dann ist der Vermieter nicht verantwortlich und muss in aller Regel hierfür keine Kosten tragen. Sie sollten dann über Ihre Hausratversicherung prüfen, ob diese den Schaden übernimmt. 
  • Wenn Sie eine Elementarschadenversicherung haben, dann ist dies günstig, denn diese deckt in der Regel Schäden ab, die durch Starkregen, Überschwemmung entstehen - aber auch hier gibt es besondere Bedingungen: Z.B. sehen solche Zusatzversicherungen vor, dass Gegenstände nicht direkt auf dem Kellerboden stehen dürfen - prüfen Sie also die Bedingungen!
  • Für zerstörte Sachen wird meist nicht der Neuwert, sondern immer nur der Wiederbeschaffungspreis für Hausrat usw. bezahlt.
Hinweis

Trotzdem sollten Sie den Vermieter über Schäden an Ihrem Eigentum informieren. Es ist durchaus möglich, dass Gebäudeversicherungen etwas vom Schaden übernehmen. Bitten Sie Ihren Vermieter, dass er bei seiner Gebäudeversicherung nachfragt.

 

Was ist, wenn der Keller immer wieder nach Starkregen unter Wasser steht?

In solchen Fällen kommt eine Haftung des Vermieters in Betracht. Es ist nicht auszuschließen, dass die Überflutung des Kellers die Folge eines baulichen Mangels ist. 

Würde ein baulicher Mangel zuverlässig festgestellt werden, dann kommt eine Haftung des Vermieters für Schäden am Eigentum des Mieters in Frage. 

Hinweis

Ist ein Keller nicht nutzbar, dann kommt eine Mietminderung in Frage. Die Minderung ist in aller Regel nicht hoch - für einen überfluteten Keller wurden für die Zeit der nicht möglichen Nutzung seitens eines Gerichts 5 Prozent Mietminderung zugesprochen.

Quelle: https://www.promietrecht.de/Blog/Unwetter-Keller-steht-unter-Wasser-was-tun-wer-haftet-E1957.htm

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