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Unwetter - Keller steht unter Wasser, was tun, wer haftet?

Sofort den Vermieter oder seine Hausverwaltung informieren, dass durch das Unwetter der Keller unter Wasser steht. Da es in solchen Fällen recht schnell gehen muss, kann man einfach auf das Telefon, die SMS, die eMail, das FAX zurückgreifen. Die schnelle Information ist extrem wichtig, damit der Vermieter sich sofort um den Schaden und die Beseitigung kümmert, dient damit auch dazu, dass ein Schaden gering gehalten werden kann.

 

 

Keller unter Wasser - Was ist, wenn man seinen Vermieter nicht erreicht?

Das ist ein Problem, weil man so als Mieter selbst gefordert wird. Bis die Feuerwehr oder eine Firma in solch einer Situation einen Keller auspumpt, kann das dauern. 

Jetzt müssen Sie versuchen, den Schaden gering zu halten: 

 

  • Wichtige und wertvolle Dinge gleich aus dem Keller holen, auch z.B. die Feuerwehr informieren, dass der Keller leer gepumpt werden soll. Nicht vergessen, dass Sie den Schaden dokumentieren, z.B. Fotos machen, Nachbarn als Zeugen hinzuholen. 

 

Wenn Sie durch Ihr Handeln den Schaden gering halten, vielleicht sogar die Möglichkeit haben, den Keller selbst auszupumpen, dann handeln Sie nicht nur in Ihrem Sinn, sondern auch zu Gunsten des Vermieters. Hierfür kommt dann durchaus ein Ersatz Ihrer Aufwendungen in Frage, den der Vermieter zahlen sollte.

 

 

Wie ist das mit der Haftung, wer haftet nach einem Unwetter für welchen Schaden?

 

 

  • Wenn es um die Wiederherstellung der Substanz und die entstehenden Kosten geht, der Keller erst dadurch wieder nutzbar wird, dann ist für alle diese Maßnahmen, wie den Keller auspumpen, Kellerwände trocknen, Schlamm und Schmutz beseitigen, Trocknungsgeräte aufstellen, der Vermieter gefordert.
  • Sind Ihre Sachen, Hausrat beschädigt worden, dann ist der Vermieter nicht verantwortlich und muss in aller Regel hierfür keine Kosten tragen. Sie sollten dann über Ihre Hausratversicherung prüfen, ob diese den Schaden übernimmt. 
  • Wenn Sie eine Elementarschadenversicherung haben, dann ist dies günstig, denn diese deckt in der Regel Schäden ab, die durch Starkregen, Überschwemmung entstehen - aber auch hier gibt es besondere Bedingungen: Z.B. sehen solche Zusatzversicherungen vor, dass Gegenstände nicht direkt auf dem Kellerboden stehen dürfen - prüfen Sie also die Bedingungen!
  • Für zerstörte Sachen wird meist nicht der Neuwert, sondern immer nur der Wiederbeschaffungspreis für Hausrat usw. bezahlt.
Hinweis

Trotzdem sollten Sie den Vermieter über Schäden an Ihrem Eigentum informieren. Es ist durchaus möglich, dass Gebäudeversicherungen etwas vom Schaden übernehmen. Bitten Sie Ihren Vermieter, dass er bei seiner Gebäudeversicherung nachfragt.

 

Was ist, wenn der Keller immer wieder nach Starkregen unter Wasser steht?

In solchen Fällen kommt eine Haftung des Vermieters in Betracht. Es ist nicht auszuschließen, dass die Überflutung des Kellers die Folge eines baulichen Mangels ist. 

Würde ein baulicher Mangel zuverlässig festgestellt werden, dann kommt eine Haftung des Vermieters für Schäden am Eigentum des Mieters in Frage. 

Hinweis

Ist ein Keller nicht nutzbar, dann kommt eine Mietminderung in Frage. Die Minderung ist in aller Regel nicht hoch - für einen überfluteten Keller wurden für die Zeit der nicht möglichen Nutzung seitens eines Gerichts 5 Prozent Mietminderung zugesprochen.

Quelle: https://www.promietrecht.de/Blog/Unwetter-Keller-steht-unter-Wasser-was-tun-wer-haftet-E1957.htm

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