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Herzlich Willkommen im Schadennetzwerk.de

Im Schadennetzwerk.de finden sie Soforthilfe bei Rohrbruch, Rohrverstopfung, Wasserschaden, Brandschaden oder bei Schimmelproblemen.

 

Achtung! seit 22. Februar 2018 sind geeichte Stromzähler Pflicht!

Erstmaßnahmen bei Wasserschaden

Der Versicherer hat die Schadenminderungspflicht des Versicherungsnehmers nach § 82 VVG zu tragen.

Auch wenn sie erfolglos bleiben. Damit sind unsere Erstmaßnahmen versichert!

Ein überlegtes und schnelles Handeln ist nach einem Wasserschaden wichtig. Nicht nur die Trinkwasserleitungen, z. B. zum Waschbecken, Spüle oder zur Dusche und Wanne führen Wasser. Auch Heizungsrohre führen Wasser zu den Heizkörpern. Bei einem Wasserschaden der Trinkwasserleitung muss schnellstens der Hauptwasserhahn oder aber das Absperrventil innerhalb der Wohnung geschlossen werden.

Danach nutzen Sie die Deutschlandweite WhatsApp-Notdienstnummer 0176 36 30 18 95!

Der Wasserdruck sinkt, es kommt kein Wasser mehr nach. Ist die Ursache im Bereich der Heizung aufgetreten, sollte die Heizungsanlage schnellstmöglich ausgeschaltet werden. Es wird kein Wasser mehr gepumpt.

Eventuell ist es nötig den Strom abzuschalten.

Wenn möglich Wasser abpumpen. (Wir helfen dabei)

Nasse oder durchfeuchtete Möbel, Vorhänge, Bodenbeläge, etc. Hoch stellen oder ausräumen, wenn möglich.

Damit keine wertvolle Zeit verstreicht, bis die Versicherung einen Schadenregulierer schickt. Damit durch diese Verzögerung kein Schimmelbefall auftritt, ist das Schadennetzwerk da!

Unsere im Schadennetzwerk angeschlossene Firmen helfen zeitnah und unterstützen sie bei den notwendigen Maßnahmen, ie stellen die erforderlichen Bautrockner bzw. Seitenkanalverdichter auf!

Informieren Sie Ihre Versicherung! (auch per Anrufbeantworter)

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