WhatsApp-Notservice: 0176 36 30 18 95

Herzlich Willkommen im Schadennetzwerk.de

Im Schadennetzwerk.de finden sie Soforthilfe bei Rohrbruch, Rohrverstopfung, Wasserschaden, Brandschaden oder bei Schimmelproblemen.

 

Achtung! seit 22. Februar 2018 sind geeichte Stromzähler Pflicht!

Das Portal zur Wasserschadenbeseitigung. Bei uns finden Sie deutschlandweit und kostenlos Hilfe*. Mit nur wenigen Klicks stellen wir für Sie eine Übersicht von in Ihrer Nähe ansässigen Sanitärbetrieben, Schimmelbekämpfern, Bautrocknungsunternehmen und Rohr/Kanalreinigern zusammen, aus der Sie alle weiteren Einzelheiten zur Kontaktaufnahme und zum Leistungsumfang entnehmen können. Rufen Sie den Betrieb Ihrer Wahl einfach an und schildern Sie Ihr Problem. Oder gehen sie über die kostenfreie Hotline!

*bei einem versicherten Leitungswasserschaden

Unsere Fachfirmen verfügen auch über Pumpen und Wassersauger um Ihnen neben der Feuerwehr und dem THW, zeitnah helfen zu können. Im Ballungsgebiet oft ein entscheidender Vorteil, da THW und Feuerwehr in der Regel nur bei Gefahr und Dringlichkeit ausrückt. Damit sie trotz nasser Füße nicht stundenlang warten müssen, während das Wasser tiefer in die Bausubstanz einsickert und schwere Schäden anrichtet. Verlieren sie keine Zeit! Per WhatsApp eine Nachricht (evtl. mit Bild) an 0171 84 77 153. Einfach Adresse eingeben und Hilfe finden. Mehr dazu in unserem Ratgeber bei Wasserschäden und Überschwemmungen. Oder nutzen sie unser Schadenformular.

Der Versicherer hat die Schadenminderungspflicht des Versicherungsnehmers nach § 82 VVG zu tragen.

Auch wenn sie erfolglos bleiben. Damit sind unsere Erstmaßnahmen versichert!

Ein überlegtes und schnelles Handeln ist nach einem Wasserschaden wichtig. Nicht nur die Trinkwasserleitungen, z. B. zum Waschbecken, Spüle oder zur Dusche und Wanne führen Wasser. Auch Heizungsrohre führen Wasser zu den Heizkörpern. Bei einem Wasserschaden der Trinkwasserleitung muss schnellstens der Hauptwasserhahn oder aber das Absperrventil innerhalb der Wohnung geschlossen werden.

Danach nutzen Sie die Deutschlandweite WhatsApp-Notdienstnummer 0176 36 30 18 95!

Der Wasserdruck sinkt, es kommt kein Wasser mehr nach. Ist die Ursache im Bereich der Heizung aufgetreten, sollte die Heizungsanlage schnellstmöglich ausgeschaltet werden. Es wird kein Wasser mehr gepumpt.

Eventuell ist es nötig den Strom abzuschalten.

Wenn möglich Wasser abpumpen. (Wir helfen dabei)

Nasse oder durchfeuchtete Möbel, Vorhänge, Bodenbeläge, etc. Hoch stellen oder ausräumen, wenn möglich.

Damit keine wertvolle Zeit verstreicht, bis die Versicherung einen Schadenregulierer schickt. Damit durch diese Verzögerung kein Schimmelbefall auftritt, ist das Schadennetzwerk da!

Unsere im Schadennetzwerk angeschlossene Firmen helfen zeitnah und unterstützen sie bei den notwendigen Maßnahmen, ie stellen die erforderlichen Bautrockner bzw. Seitenkanalverdichter auf!

Informieren Sie Ihre Versicherung! (auch per Anrufbeantworter)

Gebäudeversicherung Wasserschaden

Gebäudeversicherung WasserschadenEine Gebäudeversicherung beim Wasserschaden, gehört zu einem Versicherungspaket mit dem man seine Immobilie absichern sollte. Der Wasserschaden gehört zu den schlimmsten Schäden die eine Immobilie treffen kann. Wasser hat eine unbändige Kraft, so dass viele Gegenstände die dem Wasser zum Opfer fallen, oft nicht mehr gerettet werden können. Für eine Überschwemmung im Haus muss aber nicht unbedingt ein Unwetter toben. Überflutete Keller sind ein Alptraum jedes Hausbesitzers. Dafür verantwortlich, neben Hochwasser können starke Regenfälle, defekte Rückstauklappen oder durch Kellerwände dringendes Grundwasser sein. Normalerweise kommt für die Kosten eines Wasserschadens die Gebäudeversicherung auf. Deshalb sollte jeder Immobilienbesitzer eine Gebäudeversicherung haben. Aber für welche Schäden genau kommt diese Versicherung nun auf?

Welche Schäden übernimmt die Gebäudeversicherung beim Wasserschaden?

Statistiken zufolge nehmen etwa ein sechstel aller versicherten Immobilien diese jährlich in Anspruch. Oftmals sind die Schäden kleiner und die Schadenssummen fallen eher geringer aus. Tritt aber ein Wasserschaden ein, so kann die Schadenssumme ganz schnell bei einigen tausend oder hunderttausend Euro liegen. Spätestens dann, wird jeder froh sein eine Gebäudeversicherung abgeschlossen zu haben.

Die Gebäudeversicherung tritt bei einem Wasserschaden ein, wenn dieser durch Leitungswasser entstanden ist. Läuft beispielsweise bei der Waschmaschine das Wasser aus oder ein Wasserrohr ist geplatzt, so wird die Versicherung den Schaden begleichen. Ebenso werden Schäden übernommen, die durch Löschwasser entstehen. Das Löschwasser kommt ja ebenfalls aus dem Wasserhahn. So braucht niemand zu befürchten, wenn es zu einem Brand gekommen ist und durch das Löschwasser ist ein größerer Schaden zustande gekommen, dass er auf den Kosten sitzen bleibt. Die Versicherung wird auch Wasserschäden übernehmen, die aus Heizungsanlagen, Klimaanlagen oder Solarheizungsanlagen entstehen. Dazu gehören auch Wasserschäden die durch einen Boiler oder Sanitäranlagen entstanden sind. Allerdings setzt die Übernahme der Kosten voraus, dass stets eine pünktliche Beitragszahlung erfolgt ist. Wer nicht pünktlich bezahlt, der kann damit rechnen, dass die Versicherung unter Umständen nicht bezahlt. Auch kann die Versicherungsgesellschaft den Vertrag kündigen. In manchen Fällen wird es dann schwer werden, einen neuen Versicherer zu finden.

Wann muss die Gebäudeversicherung beim Wasserschaden nicht bezahlen?

Das ist der Fall, wenn der Wasserschaden durch Hochwasser oder anderen Naturkatastrophen entstanden ist. Für diese Schäden kommt dann die Elementarversicherung in Frage. Meistens ist diese Versicherung in einer VGV (verbundenen Gebäudeversicherung) enthalten, muss aber nicht. Außerdem braucht die Versicherung nicht einzutreten, wenn das Wasser sich seinen Weg durch offene Fenster, Türen oder undichte Dächer gesucht hat. Ebenso bleiben mutwillig hervorgerufene Schäden bei der Übernahme außen vor. Wer beispielsweise mit voller Absicht sein Haus unter Wasser setzt um die Versicherung zu betrügen und die Versicherungssumme zu kassieren, der wird kein Geld erhalten, kann aber mit einer Anzeige wegen Betrug rechnen. Tipp: Sämtliche Wasserschäden die von außen auf die Immobilie gelangen, müssen nicht unbedingt vom Versicherer übernommen werden.

Zu beachten ist bei einer Gebäudeversicherung beim Wasserschaden, dass die Versicherung einen Schaden nur in der Höhe begleichen wird, der in der Versicherungspolice festgelegt wurde. Wer nun eine kleine Versicherungssumme abgeschlossen hat, der wird auch keine größeren Gelder von ihr erhalten. Wichtig ist es deshalb unbedingt, dass der Leistungsumfang als auch die Versicherungsprämie wohl überlegt werden sollten. Es muss dabei nicht nur die Bauweise der Immobilie beachtet werden, sondern auch das Alter, die Lage und der Wert sind ausschlaggebend bei der Regulierung.

Quelle:http://gebaeudeversicherung.tips/gebaeudeversicherung-wasserschaden/

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