WhatsApp-Notservice: 0176 36 30 18 95
Im Schadennetzwerk.de finden sie Soforthilfe bei Rohrbruch, Rohrverstopfung, Wasserschaden, Brandschaden oder bei Schimmelproblemen.
21.04.2017:
Flachdach-Leckortung heute in Wuppertal Fast der komplette Folienanschluss ans Mauerwerk undicht. Wandanschlussschiene zum Mauerwerk liegt nicht an. Silikonnaht gezogen (auch undicht). Darüber tritt Schlagregen über die Undichtigkeiten und die Fassade in die Dachhaut.
3. August 2017 von Anke Donner
Landkreis. Knapp eine Woche ist es her, dass das Hochwasser weite Teile des Landkreises überflutet hat. Und noch heute stehen viele Hausbesitzer vor ihren überfluteten Kellern und Grundstücken. Für alle, die noch Hilfe beim Abpumpen brauchen, bietet nun Jan Rabe kostenlos seine Dienste an.
Schon während der Hochwasserphase teilte Jan Rabe in den sozialen Netzwerken mit, dass er den Betroffenen des Hochwassers seine Hilfe anbietet. Er hat aufgrund seines Berufes noch einige Wasserpumpen vorrätig, mit denen er gerne anrücken würde. Kostenlos, versichert er. „Die Leute brauchen sich einfach nur bei mir melden und ich komme vorbei. Mein Angebot richtet sich aber nur an die Betroffenen, die nicht versichert sind. Ich habe mich bereits an die einzelnen Kommunen gewandt und auch auf Facebook meine Hilfe angeboten. Bisher war die Nachfrage allerdings nicht besonders groß“, so Rabe.
Wer also noch immer Wasser im Keller oder im Haus hat, darf sich gerne bei Jan Rabe unter der Rufnummer 0151 72301607 melden. Er würde Haushalte im gesamten Landkreis Wolfenbüttel anfahren.
Artikel unter:regionalwolfenbuettel
Im Schadennetzwerk finden Sie Ihren Soforthelfern für die Sanierung von Wasserschäden. Mit dem Schadennetzwerk-Komplettservice erhalten Sie eine professionelle Schadensaufnahme, eine lückenlose Dokumentation Ihres Wasserschadens und wir kümmern uns um alle notwendigen Schritte, damit die Wasserschadenbeseitigung schnellstmöglich abgeschlossen ist. So können Sie schnell wieder entspannt in Ihrem zu Hause wohnen.
Unser Soforthelfer-Team bietet Ihnen in einem persönlichen Gespräch alle wichtigen Informationen, wie Lösungsvorschläge für die Beseitigung Ihres Wasserschadens.. Die Kosten der Erstberatung werden bei Durchführung der Arbeiten angerechnet.
Im Schadenfall wird einer unserer Soforthelfer umgehend informiert, der den Wasserschaden besichtigt und Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag erstellt.
Durch den Einsatz modernster Messgeräte lokalisieren unsere geschulte Soforthelfer den verdeckten Rohrbruch in der feuchten Wand. Dadurch werden größere Wasserschäden und Schmmel vermieden.
Nach der Ursachenbehebung des Wasserschadens, trocknen wir alle Bereiche die durch den Wasserschaden im Haus oder Ihrer Wohnung betroffen sind Neueste Trocknungstechnik kommt zum Einsatz.
Unsere Soforthelfer führen alle notwendigen Arbeiten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes durch. Sie haben während der gesamten Sanierung einen persönlichen Ansprechpartner.
Auf Wunsch übernehmen wir die Gesamtabwicklung mit der Versicherung.
Sofort den Vermieter oder seine Hausverwaltung informieren, dass durch das Unwetter der Keller unter Wasser steht. Da es in solchen Fällen recht schnell gehen muss, kann man einfach auf das Telefon, die SMS, die eMail, das FAX zurückgreifen. Die schnelle Information ist extrem wichtig, damit der Vermieter sich sofort um den Schaden und die Beseitigung kümmert, dient damit auch dazu, dass ein Schaden gering gehalten werden kann.
Das ist ein Problem, weil man so als Mieter selbst gefordert wird. Bis die Feuerwehr oder eine Firma in solch einer Situation einen Keller auspumpt, kann das dauern.
Jetzt müssen Sie versuchen, den Schaden gering zu halten:
Trotzdem sollten Sie den Vermieter über Schäden an Ihrem Eigentum informieren. Es ist durchaus möglich, dass Gebäudeversicherungen etwas vom Schaden übernehmen. Bitten Sie Ihren Vermieter, dass er bei seiner Gebäudeversicherung nachfragt.
Ist ein Keller nicht nutzbar, dann kommt eine Mietminderung in Frage. Die Minderung ist in aller Regel nicht hoch - für einen überfluteten Keller wurden für die Zeit der nicht möglichen Nutzung seitens eines Gerichts 5 Prozent Mietminderung zugesprochen.
Quelle: https://www.promietrecht.de/Blog/Unwetter-Keller-steht-unter-Wasser-was-tun-wer-haftet-E1957.htm